§ 257 – Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten
(1) Für Zeiten, für die Beiträge zur einheitlichen Sozialversicherung der Versicherungsanstalt Berlin in der Zeit vom 1. Juli 1945 bis zum 31. Januar 1949, normal normal einheitlichen Sozial- oder Rentenversicherung der Versicherungsanstalt Berlin (West) in der Zeit vom 1. Februar 1949 bis zum 31. März 1952 oder normal normal Rentenversicherung der Landesversicherungsanstalt Berlin vom 1. April 1952 bis zum 31. August 1952 normal normal normal arabic gezahlt worden sind, werden Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage beträgt für die Zeit vom 1. Juli 1945 bis zum 31. März 1946 das Fünffache der gezahlten Beiträge, normal normal für die Zeit vom 1. April 1946 bis zum 31. Dezember 1950 das Fünffache der gezahlten Beiträge, höchstens jedoch 7.200 Reichsmark oder Deutsche Mark für ein Kalenderjahr. normal normal normal arabic (2) Für Zeiten, für die freiwillige Beiträge oder Beiträge nach Beitragsklassen gezahlt worden sind, werden die Entgeltpunkte der Anlage 5 zugrunde gelegt.
Kurz erklärt
- Für bestimmte Zeiträume zwischen 1945 und 1952 werden Entgeltpunkte für die Sozialversicherung ermittelt.
- Die Berechnung erfolgt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt wird.
- Die Beitragsbemessungsgrundlage beträgt in den ersten Jahren das Fünffache der gezahlten Beiträge, mit einer Obergrenze von 7.200 Reichsmark oder Deutschen Mark pro Jahr.
- Für freiwillige Beiträge oder Beiträge nach Beitragsklassen gelten spezielle Entgeltpunkte aus einer Anlage.
- Die Regelungen betreffen die Versicherungsanstalt Berlin und die Landesversicherungsanstalt Berlin.